AGB - Eigenzeit Yoga Nadine Regnath

Direkt zum Seiteninhalt
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Eigenzeit
Yoga Nadine Regnath (im Folgenden Eigenzeit Yoga)
Stand 11/2024

1 Leistungen von Eigenzeit Yoga
Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden ausschließlich die männliche Form verwendet, angesprochen sind dabei alle Geschlechter gleichermaßen.
Eigenzeit Yoga stellt seinen Kunden das vereinbarte Leistungsangebot nach Maßgabe dieser AGB und den jeweils gültigen besonderen Bedingungen der jeweiligen Leistungsangebote zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich von diesen abgewichen wird.

2 Teilnahmezeitraum
Unter Teilnahmezeitraum ist der Zeitraum zu verstehen, in dem die Kurseinheiten wahrgenommen werden müssen, bevor sie verfallen. Wochen, in welchen Kurse angeboten werden, werden von den noch offenen individuellen Wochen für die Teilnahme abgezogen. Nicht abgezogen werden folglich Wochen, in denen planmäßig (Jahresplanung Eigenzeit Yoga) keine Kurse stattfinden oder außerplanmäßig entfallen (z.B. Krankheit der Kursleitung).
Der maßgebende Teilnahmezeitraum wird in den jeweils gültigen besonderen Bedingungen der jeweiligen Leistungsangebote definiert.

    3 Elektronische Kommunikation
    Eigenzeit Yoga kommuniziert ausschließlich digital mittels Email, SMS oder WhatsApp Business. Voraussetzung für die Anmeldung zum Kursangebot sind daher eine gültige Mobilfunknummer und eine gültige Email-Adresse. Die Möglichkeit der werblichen Ansprache nach DSGVO zu widersprechen, bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.
    Sofern der Kunde -gleich aus welchem Grund- in der laufenden Geschäftsverbindung die Möglichkeit zur digitalen Kommunikation verliert, hat er die ihm daraus erwachsenden Nachteile (z.B. Informationsdefizit) zu tragen.

4 Angebot, Vertragsschluss, Buchung, Verzug
Alle Angebote von Eigenzeit Yoga, unabhängig davon, wie oder auf welchem Medium sie kommuniziert werden, sind unverbindlich. Sie sind als Einladung zur Abgabe eines Antrags zum Vertragsschluss (invitatio ad offerendum) zu verstehen. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme durch Eigenzeit Yoga zustande.
Die Annahme erfolgt in der Regel in Textform (z.B. Buchungsbestätigung in elektronischer Form, Willkommensemail); in Ausnahmefällen auch schriftlich (z.B. B2B, Sonderkurse). Mündliche Absprachen sind nicht bindend.

5 Preise, Zahlungsbedingungen, Abgabe an Dritte
Die Preise der angebotenen Leistungen sind in den besonderen Bedingungen zu den Leistungen geregelt. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Mit Annahme
des Angebots wird der Betrag sofort und ohne Abzug fällig. Unterbleibt die Zahlung, gerät der Kunde innerhalb von 30 Tagen in Verzug, ohne, dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
Sofern Ratenzahlung angeboten wird, entsteht gleichwohl mit Vertragsschluss der komplette Zahlungsanspruch gegenüber Eigenzeit Yoga. Die Raten sind auch bei einer fortgesetzten Nichtteilnahme oder nach Ablauf des Teilnahmezeitraums vollständig zu entrichten, Satz 3 gilt entsprechend.
Gerät der Kunde mit der Zahlung der Kursgebühr länger als zwei Wochen in Rückstand, ist Eigenzeit Yoga berechtigt, die Teilnahme am Kurs zu verweigern bis die Zahlung erbracht ist. Der Teilnahmezeitraum des Kunden wird hierdurch nicht verlängert.
Eigenzeit Yoga ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Kunden ohne die Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen.

6 Vertragsende, Kündigung

6.1 Reguläres Vertragsende
Soweit in besonderen Bedingungen zu Leistungen nichts anderes bestimmt ist, endet der Vertrag, ohne, dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Verbrauch des gebuchten Kontingents oder dem Ablauf des Teilnahmezeitraums.

6.2 Tod des Kunden
Der Vertrag endet durch den Tod des Kunden.

6.3 Außerordentliche Kündigung durch Eigenzeit Yoga
Der Vertrag mit dem Kunden kann durch Eigenzeit Yoga jederzeit und fristlos aufgrund des
Vorliegens außerordentlicher Umstände seitens des Kunden (z. B. Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen) oder aufgrund eines inakzeptablen Verhaltens von Seiten des Kunden (z.B. Beleidigung anderer Kursteilnehmer im Kurs oder sozialen Medien, verfassungsfeindliche Äußerungen, auch in sozialen Medien) beendet werden, wenn ein Festhalten am Vertrag Eigenzeit Yoga nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere gegeben, wenn das Festhalten am Vertrag den reibungslosen Ablauf der Yogastunden gefährden, den Verlust von Kunden herbeiführen oder das Bild von Eigenzeit Yoga in der Öffentlichkeit beschädigen könnte. Die Kündigung wird gegenüber dem Kunden in Textform erklärt. Einer Kündigung steht der Verweis aus den Kursräumlichkeiten gleich. Einer weiteren Textnachricht bedarf es dann nicht. Die weitere zivil- oder strafrechtliche Rechtsverfolgung bleibt Eigenzeit Yoga ausdrücklich weiter vorbehalten.

6.4 Schwangerschaft, Krankheit

6.4.1 Krankheit
Eigenzeit Yoga bietet im Rahmen seiner Kurspakete einen Teilnahmezeitraum an, der über
das eigentlich notwendige Maß für eine regelmäßige Teilnahme hinausgeht. Details hierzu werden in den jeweils gültigen besonderen Bedingungen für das jeweilige Kurspaket geregelt. Dementsprechend sind bereits bestimmte allgemeine Lebensrisiken, insbesondere Krankheiten, berücksichtigt. Sollte der Teilnehmer jedoch längerfristig erkranken (länger als 6 Wochen) und eine Teilnahme an Yogakursen dadurch unmöglich werden, kann der Kunde unter Vorlage eines entsprechenden medizinischen Nachweises die Aufhebung des Vertrags ab dem Zeitpunkt der Bescheinigung der Erkrankung verlangen. Eigenzeit Yoga wird dann die gezahlte Kursgebühr anteilig zurückerstatten. Mögliche Kosten für einen entsprechenden
medizinischen Nachweis hat der Kunde zu tragen. Die Nachweise und die Willenserklärung zur Beendigung des Vertrags sind per Email an info@eigenzeityoga.de zu übermitteln.

6.4.2 Schwangerschaft
Im Falle einer Schwangerschaft bietet Eigenzeit Yoga die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit während der Schwangerschaft mit Wirkung für die Zukunft aufzulösen. Hierzu ist ein einfacher medizinischer Nachweis der Schwangerschaft notwendig. Der Vertrag wir zu dem Zeitpunkt beendet, an dem der Teilnehmer per Email mitteilt, tatsächlich keine Kurse mehr wahrnehmen zu wollen. Frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, zu dem die Schwangerschaft nachgewiesen wird (Datum der Übermittlung an Eigenzeit Yoga).
In jedem Fall wird dem Kunden dringend empfohlen, die Teilnahme an den Kursen entsprechend fachärztlich abzuklären, Punkt 7 dieser Bedingungen gilt unbeschadet. Die Nachweise und die Willenserklärung zur Beendigung des Vertrags sind per Email an info@eigenzeityoga.de zu übermitteln.

7 Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, selbständig Übungen abzubrechen oder zu unterlassen, sofern sich Anzeichen für negative gesundheitliche Auswirkung, insbesondere Schmerzen, einstellen oder er Kenntnis von einer potentiellen, gesundheitlichen schädigenden Wirkung der Übungen hat oder der Kunde diese befürchtet.
Sofern körperliche Gebrechen, Einschränkungen oder Schwangerschaft bestehen, wird die vorherige Besprechung mit einem Arzt vor der Teilnahme an Kursen dringend empfohlen. In jedem Fall ist die Kursleitung zu informieren, Satz 1 gilt unbeschadet.

8 Haftungsausschluss
Die Haftung für Schäden durch Eigenzeit Yoga, gleich welcher Art oder aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen.

9 Rechtswahl, Gerichtsstand
Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG. Gerichtsstand ist Hof.

10 Lock-Down
Im Falle eines behördlich angeordneten Lock-Downs, unabhängig von der Ursache, werden alle Nutzerkonten eingefroren, d.h. die Wochen im Lock-Down werden nicht von noch offenen Wochen zur Teilnahme abgezogen. Die Kurse werden nach dem Lock-Down, ggf. unter Einhaltung behördlicher Auflagen fortgesetzt.

11 Änderung dieser AGB
Eigenzeit Yoga kann diese AGB und die besonderen Bedingungen der jeweiligen Leistungsangebote jederzeit ändern. Sofern Eigenzeit Yoga diese AGB oder die besonderen Bedingungen der jeweiligen Leistungsangebote ändert, betreffen die Änderungen nur Neuverträge ab diesem Zeitpunkt. Dies gilt nicht, wenn die Änderungen aufgrund Gesetz, gesetzlicher Rahmenbedingungen (insbesondere aus dem Steuerrecht) oder behördlicher Anordnungen erfolgen. Satz 2 gilt ebenfalls nicht für Änderungen, die die Firmierung und Rechtsform von Eigenzeit Yoga betreffen. Änderungen nach den Sätzen 3 und 4 gelten ab ihrer Bekanntgabe auch für Bestandsverträge.

12 Salvatorische Klausel
Soweit Teile dieser AGB unwirksam bzw. nichtig sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall ersatzweise Regelungen treffen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommen. Diese Regelung gilt auch hinsichtlich möglicherweise bestehender Regelungslücken.

Finde Eigenzeit Yoga auf:

Zurück zum Seiteninhalt